Bewerbung Austausch WiSe 2025 / 2026 – an folgenden Hochschulen sind die Plätze bereits vergeben:

  • ASFA Athen
  • FHNW Basel
  • UAB Belgrad
  • UiB Bergen
  • EBABX Bordeaux
  • ENSA Bourges
  • La Cambre Brüssel
  • LUCA Gent / Brüssel
  • DA Eindhoven
  • KASK Gent
  • Universität Granada
  • FH Joanneum Graz
  • Bilgi Üniversitesi Istanbul (Innenarchitektur / Industriedesign)
  • Marmara Istanbul
  • MSGSÜ Istanbul
  • KADK Kopenhagen
  • Kunstakademiet Kopenhagen
  • Villa Arson Nizza
  • KHiO Oslo
  • ESADSE Saint Étienne
  • SNU Seoul
  • Geidai Tokio
  • ISIA Urbino
  • EASD Valencia
  • Akademie Wien
  • Angewandte Wien
  • ZHdK Zürich

 

Förderung

Voraussetzung für die Auszahlung der Erasmus-Stipendien ist die Zusage der Mittel durch den DAAD. Leider haben wir für das akademische Jahr 2024 / 2025 weniger Mittel bewilligt bekommen, als benötigt. Aufgrund dessen können wir ab dem WiSe 2024 / 2025 voraussichtlich nicht mehr den gesamten Zeitraum im Ausland fördern. Das Stipendium kann leider nie garantiert werden, wir versuchen jedoch an alle Student*innen eine Förderung zu vergeben, welche unter Umständen nicht den gesamten Zeitraum des Auslandssemesters abdeckt. Die Höhe des Stipendiums hängt von der Anzahl der Bewerber*innen mit Zusage der Partnerhochschule sowie der Höhe der verfügbaren finanziellen Mittel ab. Vor Beginn eures Austausches bekommt ihr Bescheid über die Höhe der Förderung und die Förderdauer.

Bewerbungsfristen

  • Die interne Vor-Bewerbung liegt ca. ein Jahr vor Beginn des geplanten Austausches:

  • Für das darauffolgende Wintersemester: 1. November bis 25. November (12:00 Uhr) des Vorjahres.
  • Für das darauffolgende Sommersemester: 1. April bis 30. April (12:00 Uhr) des Vorjahres.
  • Beispiel: für eine Bewerbung zum WiSe 2025 / 2026 ist eine Bewerbung zwischen dem 01.11.2024 und dem 25.11.2024 möglich. Für eine Bewerbung zum SoSe 2026 ist eine Bewerbung zwischen dem 01.04.2025 und dem 30.04.2025 möglich.

    Falls noch ausreichend Plätze und finanzielle Mittel vorhanden sind, können wir nach der Frist den Bewerbungszeitraum noch einmal öffnen. In einem solchem Fall informieren wir euch per E-Mail.

    Wichtig ist die frühzeitige Planung vor dem Bewerbungszeitraum:

  • Da zahlreiche Austauschplätze schnell vergeben sein werden ist es wichtig, sich frühzeitig vor diesen Fristen mit den Partnerhochschulen zu beschäftigen. Wir empfehlen, mehrere Ziele festzulegen, falls euer Wunsch bereits vergeben ist.
  • Pro Partnerhochschule gibt es in der Regel nur einen Platz. Wir vergeben die Plätze nach Zeitpunkt des Einganges der Bewerbungen. Genauere Informationen findet ihr nachfolgend in den Punkten „Wie sieht der Bewerbungsprozess für einen Auslandsaufenthalt mit Erasmus Plus aus?“ und „Wie erfolgt die Vergabe der Plätze der Partnerhochschulen?“
  • Wir empfehlen daher eine Bewerbung so früh wie möglich auf euer Wunschziel. Wenn dieses nicht mehr verfügbar ist, könnt ihr euch gern auf Alternativen bewerben.

Unsere neueste Partnerhochschule (Bewerbung ab sofort möglich):

  • UVT Timisoara in Temeswar / Rumänien. Mehr Informationen findet ihr in der Pressemitteilung.
  • UAB Belgrad / Serbien.
  • Escuela de Arte in Cádiz / Spanien (Andalusien).

Ab wann ist eine Bewerbung für ein Erasmus-Plus-Auslandssemester möglich?

  • B.A. und Diplom: nach Abschluss des ersten Studienjahres. Ab der neuen Erasmus-Programmgeneration (SoSe 2022) theoretisch ab Studienbeginn. In jedem Fall muss die*der zuständige Professor*in des Studienganges zustimmen.
  • M.A.: ab dem 1. Studienjahr
  • Eine Mobilität ist theoretisch auch für Doktorand*innen möglich. Bitte informiere dich, ob an den Partnerhochschulen ein passender Aufenthalt möglich wäre. Nur wenige bieten eine Promotion / PhD-Studien an.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             wichtige Hinweise:
  • Eine Bewerbung an der Partnerhochschule setzt ein Portfolio voraus. In den Bachelor-Studiengängen des Fachbereichs Design sollte entsprechend bereits mind. ein Modul im Komplexen Gestalten absolviert worden sein, welches im Portfolio abgebildet werden kann. 
  • Die*der zuständige Professor*in des Studienganges muss einverstanden sein. Wir empfehlen einen Aufenthalt im fortgeschrittenen Studienverlauf. Bitte besprich deine Pläne und den passenden Zeitpunkt frühzeitig mit deinen Lehrenden.
  • Insbesondere im Industriedesign und der Innenarchitektur gilt: eine Empfehlung kann erst ausgesprochen werden, wenn die*der Professor*in die Leistungen der*des Studierenden einschätzen kann (d.h. nach Durchlaufen einer komplexen Aufgabenstellung im Studiengang, z. B. Komplexes Gestalten oder Methodische Gestaltungsübung). Eine Bewerbung ist entsprechend i. d. R. erst ab dem 4. Semester (zum 6. Semester als geplanten Auslandsaufenthalt) möglich.

An folgenden Hochschulen wird zum WiSe 2025 / 2026 keine Bewerbung möglich sein:

Generell:

  • Aalto Yliopisto (Vertrag ausgelaufen)
  • Bei wenigen Hochschulen sind manche Kurse nur zum SoSe möglich. Wenn uns dies bekannt ist, findet ihr einen Hinweis in der Liste der Partnerhochschulen.
  • Nach Öffnung der Bewerbungsfrist: hier werden alle Hochschulen, bei denen die Plätze bereits vergeben sind, veröffentlicht (Aktualisierung erfolgt so oft wie möglich). Siehe nachfolgend im Punkt: Wie erfolgt die Vergabe der Plätze der Partnerhochschulen?

Du kannst dich erst zum folgenden Semester wieder bewerben. Wenn ein Austausch generell aktuell nicht möglich ist, sind die Gründe sind entweder, dass die Hochschule nur eine Bewerbung pro akademisches Jahr zulässt oder, dass es für das gesamte Jahr nur einen Platz gibt und dieser bereits zum Vorsemester vergeben wurde. Es ist auch möglich, dass die Anzahl der Bewerbungen für das vorherige Semester zu groß war und die Hochschulen daher für die nächste Runde keine Bewerbungen seitens der BURG mehr annehmen. Solltest du eine Bewerbung zur nächsten Frist beabsichtigen, wähle bitte eine Alternative.

An folgenden Hochschulen ist noch zum WiSe 2025 / 2026 unklar, ob eine Bewerbung möglich sein wird:

  • Aktuell keine.

Bei diesen Hochschulen ist aufgrund der hohen Anzahl an Bewerbungen des Vorsemesters die Anzahl der vertraglich vereinbarten Plätze aktuell erschöpft. Sollten Bewerber*innen jedoch abspringen oder abgelehnt werden, wäre eine Bewerbung möglich. Wir aktualisieren die Seite fortlaufend. Bis zur Bewerbungsfrist sollte feststehen, ob ein Austausch möglich ist.

Für welche Länder kommt Erasmus Plus infrage?

  • EU Staaten, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Türkei, Serbien.
  • Ein Aufenthalt in anderen Ländern kann über PROMOS gefördert werden.
  • Bitte beachtet: eine Bewerbung ist nur an unseren Partnerhochschulen möglich!
  • Liste Erasmus-Plus-Partnerhochschulen: siehe rechts im Download-Bereich

Wie hoch ist das Erasmus-Plus-Stipendium?

Hinweis: Das Stipendium ist nicht garantiert. Voraussetzung ist, dass wir die finanziellen Mittel vom DAAD bewilligt bekommen. Möglicherweise kann nicht der gesamte Zeitraum im Ausland gefördert werden. Bis zu eurem Austausch bekommt ihr Bescheid bezüglich der Förderung und dem möglichen geförderten Zeitraum.

Die Höhe des bewilligten Erasmus-Gesamtbudgets für die BURG erlaubt es u.U. nicht, die gesamte Dauer eines Erasmus-Studienaufenthalts  finanziell zu unterstützen. Wir als International Office sind bemüht, unter Beachtung der Gleichbehandlung aller Student*innen, die höchstmögliche finanzielle Unterstützung zu gewährleisten.

Die Höhe der Stipendien wird nach Ländergruppen festgelegt. Die aktuellen Förderraten sind:

  • Gruppe 1: 600 Euro / Monat
  • Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
  • Gruppe 2: 540 Euro / Monat
  • Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
  • Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Länge der Förderung: Die Höhe des bewilligten Erasmus-Gesamtbudgets für die BURG erlaubt es jedoch unter Umständen nicht, die gesamte Dauer eines Erasmus-Studienaufenthalts finanziell zu unterstützen. Wir als International Office sind bemüht, unter Beachtung der Gleichbehandlung aller Teilnehmenden, die höchstmögliche finanzielle Unterstützung zu gewährleisten. Wir versuchen, den gesamten Zeitraum des Aufenthaltes taggenau zu fördern. Ob dies im jeweiligen Semester des Austausches möglich ist, ist abhängig von den finanziellen Mitteln, die wir zur Verfügung haben. Wenn nicht genügend Mittel vorhanden sind, kann es zu einer pauschalen Förderung eines bestimmten Zeitraumes kommen, auch wenn der Austausch länger dauert (zum Beispiel pauschal vier Monate). In diesen Fällen gibt das International Office nach Zusage des Austauschplatzes einen gezielten Hinweis.

Wie sieht der Bewerbungsprozess für einen Auslandsaufenthalt mit Erasmus Plus aus?

1. Schritt: Interne Vor-Bewerbung auf den Austauschplatz 

Vor-Bewerbung beim International Office (Fristen: siehe oben) mit folgenden Dokumenten als Scan/Foto ausschließlich per E-Mail an international(at)  burg-halle.  de:

  • Bewerbungsformular, Hinweis: Bitte auf dem Bewerbungsformular genau angeben, für welchen Studiengang die Bewerbung ist (Name wie auf der Internetseite der Partnerhochschule). 
  • Begründung / Motivation / Erklärung Sprachkenntnisse (Vordruck)
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Kopie des Personalausweises
  • Im Falle einer Bewerbung für Wien gelten folgende Hinweise 

Achtung: bei manchen Partnerhochschulen ist eine Bewerbung nur in bestimmten Studiengängen möglich, siehe Hinweise in der Übersicht (rechts im Downloadbereich) der Partnerhochschulen. 

2. Schritt: Auswertung vom International Office

Das International Office prüft, ob eure Bewerbung die formalen Anforderungen erfüllt. Dies sind vor allem relevante Sprachkenntnisse, sowie ein plausibles Vorhaben und die Wahl eines passenden Studienangebotes. Falls ihr die Voraussetzungen erfüllt und der Platz zum Zeitpunkt der Bewerbung noch verfügbar (nähere Informationen zur Vergabe der Plätze der Partnerhochschulen findet ihr nachfolgend) ist, bekommt ihr per E-Mail „grünes Licht“ vom International Office.

3. Schritt: Befürwortung durch Professor*in eures Studienganges

Bitte holt die Befürwortung ein und sendet diese per E-Mail an international(at)  burg-halle.  de – danach ist eure interne Vor-Bewerbung vollständig. Der Austauschplatz wird nun für euch reserviert.

Sollte die Befürwortung nicht erteilt werden oder Zweifel bestehen, geben wir den Austauschplatz wieder für die Allgemeinheit frei.

4. Schritt: Nominierung

Das International Office meldet der Partnerhochschule, dass ihr euch bewerben werdet nach interner Vor-Bewerbung:

  • Nominierung seitens des International Office abwarten (Email).
  • Eine Nominierung bedeutet keine automatische Zusage an der Partnerhochschule. Wir erwarten eine Bestätigung der Partnerhochschule, ggf. mit Hinweisen zur Bewerbung dort.

5. Schritt: Bewerbung an der Partnerhochschule

Nun erfolgt die selbständige Bewerbung an der Partnerhochschule. Bitte informiert euch auf der Webseite der Partnerhochschule über die Bewerbungsmodalitäten (Frist und verlangte Dokumente). Die Bewerbungsfrist der Partnerhochschulen liegt einige Wochen nach der internen Vor-Bewerbung und ist an jeder Einrichtung verschieden. Bitte beachte, dass es leider auch bei erfolgreicher interner Vor-Bewerbung nie eine Garantie gibt, dass deine Bewerbung an der Partnerhochschule angenommen wird.

Für wie viele Partnerhochschulen kann ich mich bewerben?

Du kannst dich für eine Partnerhochschule bewerben. Bitte beachte, dass es nie eine Garantie gibt, dass deine Bewerbung an der Partnerhochschule erfolgreich ist. Hochschulen lehnen teilweise Bewerber*innen ab.

Folgende Ausnahmen sind vorgesehen:

  • Wenn uns bekannt ist, dass in den letzten Jahren an einer Partnerhochschule äußerst viele Bewerber*innen (mehr als die Hälfte) abgelehnt wurde lassen wir einen Zweitwunsch zu. Dieser kann erst nach Ablauf des internen Bewerbungszeitraumes aus den noch verfügbaren Plätzen gewählt werden.
  • Wenn es nach der Nominierung eine negative Rückmeldung der Partnerhochschule gibt. In diesem Fall könnt ihr aus den noch verfügbaren Plätzen eine Alternative wählen.

Wie erfolgt die Vergabe der Plätze der Partnerhochschulen?

 

Es ist wichtig, dass ihr euch frühzeitig mit dem Angebot der Partnerhochschulen beschäftigt und bereits vor dem Bewerbungszeitraum notwendige Informationen recherchiert. So könnt ihr bereits zu Beginn des Bewerbungsfensters die notwendigen Informationen (Vorhaben / Motivation / Sprachkenntnisse) für die interne Vor-Bewerbung einreichen. Gleichzeitig verhindern wir, dass ihr euch auf unpassende Austauschziele bewerbt (zum Beispiel, weil notwendige Sprachkenntnisse nicht vorhanden sind oder das Studienangebot nicht geeignet ist).

Die Vergabe erfolgt folgendermaßen:

  • Pro Partnerhochschule ist in der Regel ein Platz pro Semester verfügbar. Wir vergeben diese Plätze nach Zeitpunkt der eingegangenen Bewerbung. Student*innen, die sich frühzeitig mit dem Angebot der Partnerhochschule beschäftigen und ein schlüssiges Vorhaben entwickelt haben, werden also belohnt. Spontane „Last Minute“ Bewerbungen am Ende der Bewerbungsfrist sind somit auf beliebte Partnerhochschulen nicht mehr möglich.
  • Nach Eingang der Bewerbung prüfen wir, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind (Sinnhaftigkeit des Vorhabens, schlüssige Motivation, passendes Studienangebot, notwendige Sprachkenntnisse).
  • Wenn diese erfüllt sind, reservieren wir den Platz für euch und bitten um die Befürwortung der*des BURG-Professor*in eures Studienganges. Nach Eingang der Befürwortung vergeben wir den Platz an euch. Wenn die Befürwortung nicht erteilt wird oder Zweifel seitens der*des Professor*in gegeben sind, geben wir den Platz wieder für die anderen Student*innen frei.
  • Dennoch ist es nicht so, dass die Person den Platz bekommt, die am ersten Tag der Bewerbungsfrist extrem früh die Unterlagen einreicht. Wenn mehre Bewerbungen an einem Tag in kurzem Abstand eingehen (zum Beispiel direkt nach Öffnung des Bewerbungsverfahrens), losen wir aus und der Zufall entscheidet.
  • Wenn euer Platz nicht mehr verfügbar ist, erhaltet ihr direkt eine Rückmeldung und könnt eine Alternative einreichen. Diese können wir für euch reservieren und ihr bekommt ein bis zwei Tage Zeit, eine neue Begründung einzureichen.
  • Wir werden an dieser Stelle die Hochschulen aufzählen, an denen kein Platz mehr verfügbar ist. Diese Information aktualisieren wir so oft, wie möglich:
    • Hochschulen werden fortlaufend aufgezählt nach Beginn des Bewerbungszeitraumes.
  • Mit diesem Verfahren wird die frühe und umsichtige Planung eines Auslandssemesters belohnt und als zentrales Kriterium herangezogen, anstelle von Studienleistungen oder anderen „harten“ Bewertungsmaßstäben. Gleichzeitig wird eine Verlosung, bei der nur der Zufall entscheidet, zum großen Teil umgangen und qualitative Kriterien (Motivation, Vorhaben, Sprachkenntnisse) einbezogen. Eine Vorauswahl pro Hochschule mit Kriterien wie dem Notenspiegel erfolgt nicht mehr.

Wie finde ich eine geeignete Partnerhochschule?

Durch Eigenrecherche und Erfahrungsberichte ehemaliger Kommiliton*innen. Diese findest du im Auslandsamt oder rechts im Download-Bereich. Außerdem gibt es fachliche Ansprechpartner*innen für viele Partnerhochschulen, die du bei uns erfragen kannst.

Was sind die Schritte nach der Bewerbung an der Partnerhochschule?

Du solltest nach einigen Wochen eine Rückmeldung seitens der Partnerhochschule bekommen. Bitte leite diese an das Akademische Auslandsamt weiter. Wir werden dich wegen eines Infotreffens, bei dem wir alle weiteren Schritte besprechen, kontaktieren. 

Welche Sprachkenntnisse muss ich mitbringen?

Du musst ausreichende Kenntnisse (Niveau B2) der Unterrichtssprache haben. Bei vielen unserer Partnerhochschulen reichen gute Englischkenntnisse aus. Bitte beachte jedoch, dass insbesondere bei den italienischen, spanischen und französischen Hochschulen Kenntnisse der Landessprache notwendig sein können und der Unterricht möglicherweise in diesen Sprachen stattfindet. Falls die Partnerhochschule gute Kenntnisse der Landessprache verlangt, musst du diese vorher erwerben. Bitte informiere dich diesbezüglich auf der Internetseite der Partnerhochschule. Wenige Partnerhochschulen verlangen Sprachzertifikate, wir heben dies in der Partnerliste hervor, wenn es uns bekannt ist.

EU-Academy: In Vorbereitung eures Auslandsaufenthaltes erhältst du Zugang zu einem Online-Sprachkurs in der Unterrichtssprache und ggf. (falls abweichend) auch mit Möglichkeit zum Erlernen der Landessprache (weitere Informationen zur Plattform und Anmeldung).

Brauche ich ein Visum?

Generell ist es bei einem Auslandsstudium innerhalb des Erasmus-Raumes meist nicht notwendig, ein Studienvisum zu beantragen. Bitte informiere dich rechtzeitig auf der Webseite des Auswärtigen Amtes und der Vertretung des entsprechenden Landes, welche Dokumente zur Einreise benötigt werden. Bei einem Auslandsstudium in der Türkei ist aktuell die Einreise mit Reisepass (nicht nur Personalausweis!) möglich, ein Aufenthaltstitel muss vor Ort beantragt werden. Bitte wende dich rechtzeitig vor Abreise an die türkische Gasthochschule, um die geltenden Regelungen zu erfragen. Falls du ein BURG-Studierender mit Aufenthaltstitel in Deutschland bist, wende dich unbedingt rechtzeitig an die Ausländerbehörde um zu erfragen, ob es etwas zu beachten gibt.

Das Semester im Ausland beginnt viel früher als bei uns. Was soll ich tun?

Der Semesterstart ist im Ausland meist früher als in Deutschland. Bei manchen Partnerhochschulen kann dieser jedoch sogar so früh sein, dass er noch in die Prüfungszeit des aktuellen BURG-Semesters fällt (v.a. im Sommersemester, Start ist hier teilweise schon im Januar). Bitte schaue auf der Webseite der Partnerhochschule über die Semesterdaten. Wenn du bemerkst, dass du von diesem Fall betroffen bist, wende dich bitte an deine*n BURG-Professor*in, um eine Vereinbarkeit der rechtzeitigen Anreise im Ausland und Erbringung der Prüfungsleistung an der BURG zu gewährleisten.

Muss ich während meines Auslandssemesters Studiengebühren bezahlen?

Nein, durch den Partnerschaftsvertrag musst du keine Studiengebühren bezahlen. Du musst dich vor Ort immatrikulieren, ggf. fallen hierfür Gebühren an.

Werden meine im Ausland erbrachten Leistungen an der BURG anerkannt?

Wir ermöglichen die Anerkennung der erbrachten Leistungen als ECTS (Design) bzw. Scheine (Kunst). Bitte besprich daher von Anfang an mit deinem*deiner Professor*in, welche Anerkennung du planst. Bei Fragen zu offenen Leistungen wende dich bitte an das Prüfungsamt. Bitte beachte, dass nur bestandene Leistungen anerkannt werden können. Wird die entsprechende Leistung nicht erreicht, um das gewünschte Fach an der BURG anerkennen zu lassen, muss diese Leistung an unserer Hochschule erbracht werden. Wenn du keine ECTS/Scheine vor deiner Abschlussarbeit mehr benötigst, ist eine Anerkennung nicht zwingend notwendig. In diesem Fall erbringst du im Auslandssemester zusätzliche Leistungen über deinen abschlussrelevanten Umfang hinaus. 

Wie läuft der Anerkennungsprozess ab?

1. Vor deinem Aufenthalt musst du zunächst die Anerkennung mit deinem*deiner Professor*in besprechen und die besprochene Freigabe beim International Office einreichen. Die Anerkennung wird vor Antritt des Auslandssemesters im (Online) Learning Agreement festgelegt und muss mit einem Transcript of Records nach Aufenthalt nachgewiesen werden.

2. Während deines Aufenthaltes erbringst du die Leistungen und erhältst am Ende ein Transcript of Records (Notenübersicht) der Partnerhochschule. Bitte dokumentiere unbedingt deine praktischen Arbeiten, sodass du diese mit deinem*deiner Professor*in unserer Hochschule nach Rückkehr besprechen kannst. Die Dokumentation bezieht sich auf deine erbrachten Leistungen und soll diese für eure*n BURG-Professor*in nachvollziehbar darstellen. Es handelt sich dabei nicht um den Abschlussbericht für das International Office. In den Studiengängen Industriedesign, Spiel- und Lerndesign sowie Produkt- / Keramik- / Glasdesign muss eine gedruckte Dokumentation eingereicht werden. Bitte dies entsprechend einplanen.

3. Bitte besprich nach Aufenthalt erneut die Leistungen mit deinem*deiner Professor*in und zeige deine Dokumentation. Je nach Studiengang ist für die Anerkennung eine Präsentation der Arbeiten notwendig. Bitte besprich dies mit deinen Professor*innen nach der Rückkehr. Dein*e Professor*in muss die Anerkennung an die*den Vorsitzende*n des Prüfungsausschusses übermitteln.

Gern kannst du ein Formular (siehe rechts bei Downloads) nutzen. 

4. Die*Der Vorsitzende des jeweiligen Prüfungsausschusses übermittelt die Leistungen an das Prüfungsamt (Frau Stolte). Von dort erfolgt die Übertragung der Leistungen in das OPAL.

Bitte beachte die folgenden Hinweise zur Notenumrechnung. Falls du Leistungen nicht anerkennen lassen möchtest oder die ECTS nicht mehr für deinen Abschluss benötigst, zählen diese als zusätzliche, freiwillig erbrachte Qualifikationen. Diese werden im Diploma Supplement deines Abschlusszeugnisses aufgeführt. Bitte prüfe das Diploma Supplement auf Vollständigkeit und gib dem Prüfungsamt Bescheid, falls der Eintrag aus deiner Sicht unvollständig ist. 

Im Falle einer Verweigerung der Anerkennung trotz Vereinbarung im (Online) Learning Agreement und Nachweis der Leistungen mit einem Transcript of Records, melde dich bitte beim International Office. Zunächst werden wir in einem Gespräch mit der*dem Professor*in versuchen, eine Lösung zu finden. Sollte die Anerkennung dennoch abgelehnt werden, ist dies durch die*den Lehrenden bei der Dezernatsleitung für Studentische und Akademische Angelegenheiten (in der Funktion als Beschwerdestelle) schriftlich zu begründen. 

Ist Erasmus Plus mit BAföG kombinierbar? Kann ich Auslands-BAföG beantragen?

Eine Kombination ist möglich. Ihr habt die Möglichkeit, Auslands-BAföG zu beantragen. Hierfür ist je nach Land ein anderes Amt zuständig. Eine Übersicht findet ihr hier.

Das Erasmus-Stipendium kann auf das BAföG als Einkommen angerechnet werden. Die nachfolgenden Informationen wurden aus dem Erlass des BMBF vom 08.05.2024 entnommen, welcher hier abrufbar ist.

Es gelten die Hinweise vom Erlass des BMBF vom 04.02.2014 hinsichtlich der Anrechnungsregelung gemäß § 21 Absatz 3 Nummer 2 BAföG. Hiernach gelten Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen, die begabungs- und leistungsabhängig nach von dem Geber allgemeingültig erlassenen Richtlinien ohne weitere Konkretisierung des Verwendungszwecks erlassen werden, als Einkommen, soweit sie im Berechnungszeitraum einen Gesamtbetrag übersteigen, der einem Monatsdurchschnitt von 300 Euro entspricht. Das Stipendium unterstützt finanziell vor allem der Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs und dient damit der gleichen wirtschaftlichen Zielrichtung wie das BAföG (Deckung des Lebensunterhalts). Damit ist eine Anrechnung von Teilen des Stipendiums wahrscheinlich. Dies wird bei Antragstellung vom jeweiligen BAföG-Amt entschieden und berechnet.

In jedem Fall besteht auch bei Anrechnung eines Teils des Erasmus-Stipendiums ein grundsätzlicher finanzieller Vorteil für die betreffenden Student*innen darin, dass sich der BAföG-Betrag, den man zurückzahlen muss, durch das nicht rückzahlungspflichtige Erasmus-Stipendium verringert.

In Bezug auf die Sonderförderung für Student*innen mit geringeren Chancen erfolgt die Anrechnung auf BAföG wie folgt:

  • Student*innen mit einer Behinderung / chronischer Erkrankung / Kind(ern): keine Anrechnung als Einkommen.
  • Erstakademiker*innen und erwerbstätige Student*innen: Anrechnung als Einkommen.

Muss ich ein Urlaubssemester einreichen?

Es wird empfohlen, ein Urlaubssemester einzureichen, da dir das Auslandssemester dann nicht als Fachsemester und somit nicht auf die Studiendauer angerechnet wird. Bitte wende dich diesbezüglich an das Immatrikulationsamt. Du bleibst in jedem Fall bei uns immatrikuliert, nur ggf. beurlaubt. Falls du dich nicht beurlauben lassen möchtet, musst du dich für das geplante Auslandssemester beim Immatrikulationsamt zurückmelden.

Berichtspflicht

Du wirst vor, während und nach deinem Auslandsaufenthalt regelmäßig vom Akademischen Auslandsamt zur Einreichung bestimmter Dokumente aufgefordert. Die Einreichung all dieser Dokumente ist verpflichtend, um die Förderung zu erhalten. 

Ist eine Verlängerung (zweites Semester) möglich und kann diese finanziert werden?

Ein zweites Semester ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn keine neuen Bewerbungen für die Partnerhochschule benachteiligt werden. Zustimmung muss durch die Partnerhochschule, die*den verantwortliche*n BURG-Professor*in sowie den Erasmus-Koordinator (Bernhard F. Lange) erfolgen. Bei jeder Hochschule ist der Prozess anders, teilweise ist eine neue Bewerbung notwendig. Auch bei Zusage für ein zweites Semester kann die finanzielle Förderung leider nicht garantiert werden. Alle Student*innen werden für ihr erstes Auslandssemester priorisiert. Eine Erasmus-Förderung für ein zweites Erasmus-Semester ist nur möglich, falls genügend finanzielle Mittel übrig bleiben.

Wie lange kann ich durch Erasmus Plus gefördert werden? Wie lang muss ein Aufenthalt sein?

Generell ist eine Förderung bis zu 12 Monate pro Studienzyklus möglich. Die Mindestdauer beträgt zwei Monate:

  • Bachelorstudium: 2-12 Monate
  • Masterstudium: 2-12 Monate
  • Diplomstudium: 2-24 Monate
  • Doktorand*innen: 2-12 Monate oder als Kurzzeitaufenthalt (5-30 Tage) oder im gemischten Format (5-30 Tage Präsenz kombiniert mit virtueller Phase).

Wichtig: die Fördermonate zählen pro Studienzyklus, nicht Studiengang. Daher gilt für Student*innen im Zweitstudium: eine Förderung ist generell auch möglich. Wenn im ersten Bachelor / Master keine Förderung in Anspruch genommen wurde, kann das Kontingent von 12 Monaten in Anspruch genommen werden. Falls im ersten Bachelor / Master ein Erasmus-Aufenthalt stattgefunden hatte, wird dieser Zeitraum von den 12 Monaten abgezogen.

Gemischte Mobilität: Zudem besteht für Studierende, die nicht an einer regulären physischen Mobilität von mindestens 2 Monaten teilnehmen können, ab dem SoSe 2022 die Möglichkeit, eine kürzere physische Mobilität (5-30 Tage) mit einer virtuellen Komponente zu kombinieren. Der Zeitraum der virtuellen Komponente ist nicht vorgeschrieben. Gemeinschaftliches online Lernen, Austausch und Teamwork sollen im Rahmen gemeinsamer Projekte und/oder online Kursen gefördert werden. Dabei müssen Studierende mindestens 3 ECTS Punkte erreichen. Wichtig ist, dass du dich bei Interesse an einem Kurzzeitaufenthalt selbstständig an den Partnerhochschulen informieren musst, ob etwas Derartiges möglich ist. Viele Hochschulen haben leider kein etabliertes Angebot in diesem Bereich. Wichtig: diese Variante kann nur genutzt werden, wenn Gründe vorliegen, dass kein Austausch für ein Semester durchgeführt werden kann. Die Gründe müssen belegt und dokumentiert werden. Eine Auflistung möglicher Gründe sind dem Erasmus+ Programmleitfaden 2022 auf Seite 7f zu entnehmen. 

Bei einer gemischten Mobilität beträgt die Förderung für den kurzen Präsenzaufenthalt 79 Euro pro Tag (Tag 5-14) bzw. 56 Euro pro Tag (Tag 15-30). Aufschläge für Eltern mit Kind oder Studierende mit GdB ab 20 / chronischer Krankheit sowie Erstakademiker*innen und erwerbstätige Studierende sind möglich (100 Euro einmalig bis 14 Tage bzw. 150 Euro einmalig ab 15 Tagen).  Studierende erhalten einen Reisekostenzuschuss. Ebenfalls ist die Förderung für nachhaltiges Reisen möglich (Aufschlag auf die Reisekostenpauschale plus bis zu vier Tage Förderung der Reisedauer).

Erasmus App: Hinweise dazu findest du hier. Hinweise zur Bewerbung über die App (bisher nur im Testmodus) findest du hier.

Reisekosten:

Bis zum SoSe 2025 gilt: Reisekosten können bei einem regulären Semesteraustausch nicht gefördert werden. Reisekosten werden für folgende Gruppen gefördert:

  • Hochschulpersonal
  • Studierende, die eine kurzzeitige gemischte Mobilität nutzen
  • Bei einer Förderung für Studierende außerhalb der Erasmus-Programmländer (kommt an unserer Hochschule i. d. R. nicht in Frage)

In diesem Fällen der Förderung von Reisekosten sind die Höhen der Pauschalen hier einsehbar.

Ab dem Wise 2025 / 2026 gibt: Reisekosten werden voraussichtlich gefördert. Die Höhen der Pauschalen werden zu gegebener Zeit hier einsehbar sein.

Zusätzliche Förderung von Reisetagen: Aufenthalte aller Studierenden können mit zusätzlichen Reisetagen gefördert werden. Dies bedeutet, dass es das Erasmus-Stipendium für eine bestimmte Anzahl von Tagen zusätzlich gibt. Studierende, die nicht nachhaltig reisen, können bis zu zwei zusätzliche Reisetage gefördert bekommen. Studierende, die nachhaltig reisen bis zu sechs Reisetage, siehe nachfolgend.

Nachhaltiges Reisen:

Es gibt die Möglichkeit, nachhaltiges Reisen (siehe Definition der Europäischen Kommission) mit bis zu sechs Reisetagen zu fördern. Verkehrsmittel: überwiegend emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften - Reisen mit dem Flugzeug oder Schiff können nicht als nachhaltig angesehen werden. Studierende, die nicht nachhaltig reisen, können bis zu zwei zusätzliche Reisetage gefördert bekommen.

Alle Studierenden werden über ihre Reisepläne (Transportmittel, zeitliche Länge der Reise) befragt. Wer nachhaltig reist und entsprechend mehr Reisetage als Förderung beantragt, muss dies in der Abfrage als „Ehrenwörtliche Erklärung“ angeben. Belege über die grüne Reise (z. B. Zugtickets) müssen von der*dem Studenten*in aufbewahrt und im Falle einer Prüfung vorgelegt werden.

Hinweis: bei einer Entfernung von unter 500 Kilometern nach dem Entfernungsrechner der Europäischen Kommission wird von einem nachhaltigen Reisemittel ausgegangen.

Für die Gruppen, welche Reisekosten erstattet bekommen, gibt es stattdessen einen Aufschlag für nachhaltiges Reisen auf die Pauschale (siehe hier).

In unserem Green-Travel-Guide und unserer Information können Anregungen gefunden werden. Allgemeine Informationen zum Grünen Reisen können dieser Broschüre des DAAD sowie diesem Handbuch entnommen werden. Das Portal Green Erasmus bietet Anregungen zur Umsetzung eines umweltbewussteren Austausches. 

Sonderförderung: Wir bitten Studierende, die ihr Auslandssemester mit Kind(ern) oder bei Vorliegen einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung absolvieren wollen, dem International Office direkt bei Bewerbung Bescheid zu geben. Ein Bedarf an Infrastruktur (insbesondere wegen körperlicher Einschränkung) muss frühzeitig an die Partnerhochschule gemeldet werden, um zu prüfen, ob die Erfordernisse vor Ort erfüllt werden können.

Die Sonderförderung besteht aus einem monatlichen Aufschlag von 250 Euro zum regulären Erasmus-Stipendium. Folgende Gruppen sind für diesen Aufschlag berechtigt:

  • Eltern mit Kind
  • Personen mit einem GdB von 20 oder mehr oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland besteht.
  • Personen mit chronischer Krankheit, die einen finanziellen Mehraufwand im Ausland verursacht. Dies können körperliche wie auch chronische psychische Erkrankungen sein.
  • Erstakademiker*innen:
    • Definition: beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer (Fach-)Hochschule.
  • Erwerbstätige Studierende:
    • Bewerteter Zeitraum der Beschäftigung: Die Tätigkeit muss ohne Unterbrechung mindestens sechs Monate umfassen. Der Beschäftigungszeitraum beginnt frühestens sechs Monate vor der Bewerbung für die Mobilität und endet spätestens mit Antritt des Auslandssemesters.
    • Bewertung des Einkommens: Das monatliche Netto-Einkommen muss zwischen 450 Euro und 850 Euro liegen. Eine gemittelte Berechnung des Erwerbs ist zugelassen, sofern der über sechs fortlaufende Monate gemittelte Erwerb im Ergebnis monatlich über 450 EUR und unter 850 EUR liegt.
    • Die Tätigkeit darf während des Auslandsaufenthaltes nicht durchgeführt werden. Hierzu zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
    • Generell berechtigen sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten für die Förderung. Als Ausnahme werden selbstständige Tätigkeiten zugelassen, sofern die Tätigkeit im Bereich Kunst / Design zu verorten ist. Hintergrund ist die Tatsache, dass die selbstständige Tätigkeit als freischaffende*r Künstler*in oder Designer*in ein häufiges Berufsbild nach der Ausbildung an unserer Hochschule darstellt.

Folgende Nachweise sind zu erbringen:

Alle Studierenden müssen eine ehrenwörtliche Erklärung unterschreiben und im Original einreichen. Diese bestätigt die Zugehörigkeit zur entsprechenden Gruppe und das Vorhandensein von Nachweisen. Außerdem wird das Einverständnis erklärt, diese Nachweise auf Aufforderung der Hochschule vorzuzeigen.

Zusätzlich sind je nach Gruppe erforderlich:

  • Eltern mit Kind: Geburtsurkunde (Scan/Kopie), sowie ein Beweis der Mitnahme des Kindes (z. B. Schulzeugnis nach Aufenthalt oder Reiseticket)
  • Personen mit Behinderung: Kopie des Schwerbehindertenausweises (GdB) oder eines anderen Nachweises der Behinderung oder des Bescheides des Landessozialamtes; Außerdem: Begründung für den Mehraufwand, der durch die Behinderung im Ausland entsteht
  • Personen mit chronischer Krankheit: Ärztliches Attest. Aus dem ärztlichen Attest sollte allgemein (ohne konkrete Kostenschätzungen) der Mehraufwand, der durch die Erkrankung im Ausland entsteht (z. B. regelmäßige Fahrten nach Deutschland zu Untersuchungen/Therapien, Mehrkosten durch Medikamente/Therapien im Ausland, Lagerung von Medikamenten etc.) hervorgehen. Wenn dies nach Absprache mit der*dem Mediziner*in nicht im Attest benannt werden kann, benötigen wir eine selbst erstellte Begründung des Mehraufwandes.
  • Erstakademiker*innen: Mögliche Nachweise sind: Formlose Angaben zu den Bildungsabschlüssen der Eltern, Selbsterklärung der Eltern, Ausbildungsnachweise und Lebensläufe der Eltern in Kopie.
  • Erwerbstätige Studierende: Mögliche Nachweise sind Gehaltsabrechnungen.

Für potenzielle Geförderte mit einer Behinderung und deren Begleitpersonen kann auch eine vorbereitende Reise vor Antritt des Semesters mit einer Pauschale gefördert werden, falls diese notwendig wäre. Ziel der Reise wäre es, die Bedingungen vor Ort zu erkunden, um absehen zu können, ob ein längerer Aufenthalt möglich ist.

Alternativ zum o. g. monatlichen Aufschlag können bei Behinderung, chronischer Erkrankung oder bei Studierenden mit Kind(ern) auch Kosten gefördert werden, die durch das Auslandsstudium entstehen und nicht von nationalen Stellen (Krankenkasse, Sozialamt etc.) übernommen werden. In diesen Fällen ist ein umfangreicher Antrag notwendig, in dem ihr die Kosten mit Belegen genau nachweisen müsst. Daher muss ein solcher Bedarf sofort nach Zusage durch die Partnerhochschule an das International Office gemeldet werden.

Du findest unsere Strategie zur Inklusion für Erasmus-Teilnehmer*innen rechts im Download-Bereich.

Engagement

Unter der Priorität „Teilhabe am demokratischen Leben“ soll das Erasmus-Programm zur Schärfung des Bewusstseins von Bürger*innen für europäische Belange beitragen. Besonders den Student*innen, die einen Auslandsaufenthalt planen oder erlebt haben, möchten wir ans Herz legen, sich zu engagieren. Dazu habt ihr verschiedenste Möglichkeiten, zum Beispiel:

  • Engagement am Campus oder in Halle: Übersicht
  • Tätigkeit als Tutor*innen für internationale Studierende bzw. für den Studieninformationstag: Bitte beachtet E-Mails vom Studieninformationszentrum oder Anfragen im Studiengang 
  • Macht beim ESN Halle mit: https://accounts.esn.org/section/de-hall-esn
  • Europa macht Schule:
    • Mit dem Programm „Europa macht Schule“ könnt ihr selbst aktiv werden und internationalen Studierenden hier in Deutschland eine besondere Erfahrung ermöglichen. Mehr Informationen findet ihr hier
    • Das Projekt „Back to School“ gibt zurückgekehrten Studierenden die Möglichkeit, Schulen in Deutschland zu besuchen und ihre Erlebnisse und Erfahrungen aus ihrem Auslandsaufenthalt mit Schüler*innen zu teilen. Mehr Informationen findet ihr hier.

Erasmus Plus: Auslandsstudium

Erasmus Plus ist ein Hochschulprogramm der Europäischen Union, das seit 1987 die Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Hochschulpersonal in den 28 EU-Mitgliedsstaaten und in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei fördert.

Informationsveranstaltungen zum Auslandsstudium, insbesondere zu Erasmus+ finden einmal im akademischen Jahr statt und werden rechtzeitig bekannt gegeben. 

Einen allgemeinen Überblick zum Erasmus-Programm kannst du in diesen Videos bekommen.

Einen Überblick mit allgemeinen Informationen zum Erasmus-Programm (Umfang, Leitaktionen und Ziele) findest du hier. Ergebnisse unserer Projekte veröffentlichen wir auf der Project Results Platform der EU.

Ab 2021 beginnt eine neue Programmgeneration für Erasmus+. Für die neue Programmgeneration (2021-2028) hat die BURG nach erfolgreicher Antragstellung die Europäische Hochschulcharta (ECHE) verliehen bekommen. Die ECHE ist die Grundlage, um unseren Studierenden weiterhin die Erasmus-Förderung anbieten zu können. Einen Überblick zu den Schwerpunkten findest du rechts im Download-Bereich.

Welche Vorteile bringt ein Auslandsaufenthalt?

Einerseits steht die fachliche Weiterbildung an einer unserer Partnerhochschulen im Vordergrund. Ein Auslandssemester ermöglicht die künstlerische Weiterbildung auf einem bestimmten Gebiet und neue Einflüsse in diesem. Zudem kann die Kreativität durch die aktive Auseinandersetzung mit einer anderen Umwelt maßgeblich gefördert werden. Andererseits vermittelt ein Austauschsemester prägende Erlebnisse und Eindrücke sowie unschätzbare "Soft Skills". Interkulturelle Kompetenzen und Sprachkenntnisse werden gefördert, ebenso wie Offenheit und Persönlichkeitsentwicklung. 

Du kannst dich gern vom Erasmus Generation Portal inspirieren lassen und erste Eindrücke zu verschiedenen Ländern bekommen. Genauere Erfahrungsberichte von BURG-Studierenden findet ihr unten auf der Webseite im Download-Bereich.

Datenschutz

Bitte beachte die Datenschutzerklärung des International Office in Bezug auf den Umgang mit Daten von teilnehmenden Personen im Rahmen des Erasmus-Programmes. 

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Die Umsetzung von Erasmus+ ist nur durch die Unterstützung des DAADs möglich, mit dem unsere Hochschule eng zusammenarbeitet. Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhältst du beim

Deutschen Akademischen Austauschdienst

Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit

Kennedyallee 50

53115 Bonn

Tel.: +49(0)800 2014020

Fax: +49(0)228/882-555

Email: erasmus(at)daad.de

Homepage: www.eu.daad.de

 

Stipendium des Deutsch-Französischen Jugendwerkes / Office franco-allemand pour la Jeunesse (für Studienaufenthalte in Frankreich):

Es handelt sich um eine Förderung für in Deutschland oder Frankreich eingeschriebene Student*innen, die einen Studienaufenthalt an einer Kunst-, Musik- oder Schauspielhochschule im jeweils anderen Land planen und die sich eine solche deutsch-französische Erfahrung aus eigenen Mitteln nicht erlauben können („Junge Menschen mit besonderem Förderbedarf“ – Definition unter https://www.dfjw.org/media/erklaerung-jugendlicher-mit-besonderem-foerderbedarf-individuelle-antragsteller.pdf). Bitte beachte, dass diese Bedingung erfüllt sein muss.

Für die Bewerbung muss man von der Hochschule nominiert werden. Nur ein Studierender kann pro Semester nominiert werden. Eine Anfrage hierfür kann eingereicht werden:

- bis zum 05.12. für einen Austausch im folgenden Sommersemester

- bis zum 05.07. für einen Austausch im folgenden Wintersemester

Falls mehr als eine Anfrage eingeht, muss ad-hoc kurzfristig eine Vorauswahl durchgeführt werden. Daher bitte Notenübersicht, Studienplan inklusive kurzer Motivation für das Auslandssemester (max. eine Seite) bereithalten und auf Anfrage einreichen. 

Nach der Vorauswahl müssen die folgenden Dokumente binnen weniger Tage (15.07. bzw. 15.12.) beim DFJW eingereicht werden, daher sind diese bitte bereits im Vorfeld vorzubereiten:

- Ausgefülltes, unterschriebenes und mit dem Stempel der Hochschule versehenes Antragsformular (Stempel erhält die ausgewählte Person nach dem 05.07. bzw. 05.12.)
- Erklärung „Jugendliche_r mit besonderem Förderbedarf“
- Offizielles Schreiben der Heimathochschule (erhält die ausgewählte Person nach dem 05.07. bzw. 05.12.)
- Aufnahmebestätigung der französischen Hochschule
- An das DJFW gerichtete/s Projektbeschreibung/Motivationsschreiben der*des Student*in und/oder Empfehlung einer*eines Hochschulprofessors*in
- Lebenslauf der*des Student*in

Alle Informationen zur Bewerbung beim DFJW, sowie das Antzragsformular, sind auf der Webseite der Organisation zu finden: https://www.dfjw.org/programme-aus-und-fortbildungen/stipendien-fur-studienaufenthalte-im-kunstlerischen-bereich.html 

Wichtig: im Falle einer Förderung musst du am Ende des Austausches das Dokument „Attestation sur la réalisation du séjour d’études" („Bescheinigung über den abgeleisteten Studienaufenthalt“) ausfüllen und vom International Office der Partnerhochschule unterschreiben lassen. Das Original müsst ihr im International Office der BURG nach eurem Austausch abgeben bzw. per Post schicken.

 

Finanziert durch:

Ansprechpartner

Bernhard Frank Lange

Akademisches Auslandsamt
(International Office)
Campus Design
Neuwerk 7
06108 Halle (Saale)
Kutscherhaus - 1. OG

T +49 (0) 345 7751 555
international(at)  burg-halle.  de

Sprechzeiten

Nach Vereinbarung.

Downloads

Bewerbung:

Erasmus Plus: Liste Partnerhochschulen

Bewerbungsformular

Befürwortung

Vor dem Auslandssemester:

Erasmus Plus: Merkblatt (Austausch im WiSe 2024/2025)

Erasmus Plus: Merkblatt (Austausch im SoSe 2024)

Erklärung bisherige Förderung

Versicherungserklärung

Green-Travel-Guide

Reiseabfrage

Online Learning Agreement (OLA):

Hinweise zur Kurswahl

OLA: Freigabe Kurswahl durch Professor*in (PDF) (Beispiel)

Anmeldung im OLA

OLA: Hinweise zum Ausfüllen (PDF)

Analoges Learning Agreement (als Ausnahme):

Auf Anfrage.

Während Auslandssemester:

Bestätigung Ankunft

OLA: Freigabe Kursänderungen durch Burg (PDF)

Sicherheitshinweise (COVID 19)

Erasmus Plus: Studierendencharta 

Nach dem Auslandssemester:

Bestätigung Abreise

Schriftlicher Erfahrungsbericht

Formular Anerkennung

 

Erfahrungsberichte

Information gemäß Art. 13 DSGVO: Die Erfahrungsberichte werden zum Zweck der Information über Partnerhochschulen und Austauschziele (Bild und Text) vom International Office gespeichert und an dieser Stelle auf der Internetseite unserer Hochschule öffentlich zur Verfügung gestellt. Rechtsgrundlage ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. a und Art. 7 DSGVO. Alle Verfasser*innen erteilen durch zusendung des Berichtes und Ankreuzen der entsprechenden Auswahl ihre Erlaubnis. Diese Einwilligung kann nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit widerrufen werden, sodass der entsprechende Bericht gelöscht wird. Ansprechpartner ist das International Office: international@burg-halle.de