Schutz vor Benachteiligung
Richtlinie nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle legt Wert darauf, dass innerhalb des Hochschullebens keine Person aufgrund des Geschlechts, der ethnischen oder sozialen Herkunft, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung, der Religion oder Weltanschauung benachteiligt wird.
Die Burg fördert eine Kultur des Hinsehens, die auf einem respektvollen Umgang miteinander basiert. Am Arbeits- und Studienplatz werden auf Fairness, Gleichbehandlung, wertschätzende Kommunikation und partnerschaftliches Verhalten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studentinnen und Studenten in der Kooperation, aber auch bei der Behandlung von Konflikten Wert gelegt.
Der Senat der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle hat in seiner Sitzung vom 27.04.2016 die „Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ verabschiedet. Die Veröffentlichung erfolgte am 10. Mai 2016 im Amtsblatt der Hochschule.
Mit dieser Richtlinie wird eine Voraussetzung geschaffen, um Diskriminierung, Belästigung und Gewalt, Stalking und Mobbing vorzubeugen und im Konfliktfall klare Verhaltensabläufe sowie Sanktionsmöglichkeiten von Verstößen aufzuzeigen. Die Richtlinie dient dem Abbau und der Prävention von Diskriminierung jeglicher Art.
Anlaufstellen
Um Verstöße gegen die Gleichbehandlung zu melden, Hilfe zu erhalten oder ein Beschwerdeverfahren einzuleiten, können sich Betroffene nach § 5 der Richtlinie an folgende Stellen wenden:
- Hochschulleitung
- Dekaninnen und Dekane
- Vorgesetzte
- Personalrat
- Gleichstellungsbeauftragte
- Schwerbehindertenvertretung
- Studierendenrat
- Psychologische Beratung
Kommission zum Schutz vor Benachteiligung
Die Kommission zum Schutz vor Benachteiligung wurde vom Senat der Hochschule zur Behandlung von Beschwerdeverfahren nach § 6 der Richtlinie eingerichtet.
Ihr gehören an:
- Prof. Karsten Födinger, Fachbereich Kunst
- Claudia Kokot, Verwaltung
- Agnes Wrobel, Stellvertreter der Sonstigen Mitarbeiter*innen
- Prof. Martin Neubert, Fachbereich Kunst
- Prof. Rita Rentzsch, Stellvertreterin Fachbereich Design
- Prof. Andrea Tinnes, Fachbereich Design
- Trami Nguyen, Studentische Vertreterin Fachbereich Kunst
- Andrew Moussa, Studentischer Vertreter Fachbreich Design
Download
Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung (PDF)
Erste Änderung der Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung (PDF)
Weitere Informationen
Mitglieder des Senats
Kommissionen
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