Hinweise zu den Partnerhochschulen:

  • Geidai Tokio: In jedem Semester erreichen uns sehr viele Bewerbungen. Es müssen ein konkret geplantes Vorhaben vor Ort und ein enger fachlicher Bezug gegeben sein. Erfolgreiche Bewerber*innen verfügen in der Regel über Kenntnisse der japanischen Sprache.  
  • Israel (Bezalel und Shenkar): In Bezug auf die aktuelle Sicherheitslage können wir noch nicht abschätzen, wie sich die Situation entwickeln wird und ob ein Austausch möglich sein wird. 
  • SNU Seoul: Die SNU nimmt nur noch Bewerbungen von Studierenden an, die einen guten Durchschnitt haben. Konkret muss der Durchschnitt besser sein, als 83 % (Bachelor) bzw. 89 % (Master) der anderen Studierenden. Je nach Studiengang ist die erforderliche Durchschnittsnote anders, in jedem Fall muss der Durchschnitt im guten Bereich liegen. Bei Interesse an einem Austausch an der SNU meldet euch bitte beim International Office, damit genauer geprüft werden kann, ob eine Bewerbung möglich ist.
  • Esmeralda Mexiko-Stadt: Die Hochschule verlangt zur Bewerbung zwei (!) Empfehlungsschreiben (von einer*einem Professor*in jeweils der Praxis und Theorie). Außerdem werden gute Spanischkenntnisse gefordert. Eine Bewerbung ist nur möglich, wenn diese Bedingungen erfüllt sind. Bei der Vorbewerbung müssen die Empfehlungsschreiben noch nicht vorliegen, aber zumindest garantiert werden, dass diese eingeholt werden können. 
  • Kuba: Ein Austausch in Kuba ist in Havanna (ISA / ISDI) nicht möglich. Diese Partnerschaften bestehen für gemeinsame Projekte, keine Semesteraustausche. Für interessierte Studierende aus dem Lehramt ist voraussichtlich ein Austauschsemester in Sacti Spíritus möglich. Für einen Austausch in Kuba sind generell gute Spanischkenntnisse absolut notwendig.

Hinweis zum Krieg in der Ukraine:

Bitte beachtet die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes und unterlasst Reisen / Exkursionen bzw. selbst organisierte Austauschsemester oder Praktika in Regionen, für die eine Warnung besteht. Wenn jemand Unterstützung leisten möchte, bitten wir um Kenntnisnahme der Informationen unserer Webseite. Austauschaktivitäten mit Russland werden bis auf Weiteres von der Hochschule nicht genehmigt oder unterstützt.

Ab wann ist eine Bewerbung für ein Auslandssemester weltweit (außerhalb Europas) möglich?

  • B.A. und Diplom: Nach Abschluss des ersten Studienjahres
  • M.A.: ab dem 1. Studienjahr
  • wichtiger Hinweis:
    • eine Bewerbung an der Partnerhochschule setzt ein Portfolio voraus. In den Bachelor-Studiengängen des Fachbereichs Design sollte entsprechend bereits mind. ein Modul im Komplexen Gestalten absolviert worden sein, welches im Portfolio abgebildet werden kann. 
    • die*der zuständige Professor*in des Studienganges muss einverstanden sein. Wir empfehlen einen Aufenthalt im fortgeschrittenen Studienverlauf. Bitte besprecht eure Pläne und den passenden Zeitpunkt frühzeitig mit euren Lehrenden.
    • Insbesondere im Industriedesign und der Innenarchitektur gilt: eine Empfehlung kann erst ausgesprochen werden, wenn die*der Professor*in die Leistungen der*des Studenten*in einschätzen kann (d.h. nach Durchlaufen einer komplexen Aufgabenstellung im Studiengang, z. B. Komplexes Gestalten oder Methodische Gestaltungsübung). Eine Bewerbung ist entsprechend i. d. R. erst ab dem 4. Semester (zum 6. Semester als geplanten Auslandsaufenthalt) möglich.

Wie finde ich eine geeignete Partnerhochschule?

Durch Eigenrecherche, Erfahrungsberichte ehemaliger Kommiliton*innen findest du im International Office, außerdem gibt es fachliche Ansprechpartner*innen für jede Partnerhochschule, die du im International Office erfragen kannst.

An welchen Hochschulen kann ich mich für ein Auslandssemester außerhalb Europas bewerben?

  • Liste Partnerhochschulen weltweit (siehe rechts) 

Wann sind die Bewerbungsfristen?

Die interne Vor-Bewerbung liegt ca. ein Jahr vor Beginn des geplanten Austausches:

  • Für das darauffolgende Wintersemester: 1. November bis 25. November (12:00 Uhr) des Vorjahres.
  • Für das darauffolgende Sommersemester: 1. April bis 30. April (12:00 Uhr) des Vorjahres.

Beispiel: für eine Bewerbung zum WiSe 2025 / 2026 ist eine Bewerbung zwischen dem 01.11.2024 und dem 25.11.2024 möglich. Für eine Bewerbung zum SoSe 2026 ist eine Bewerbung zwischen dem 01.04.2025 und dem 30.04.2025 möglich.

Falls noch ausreichend Plätze und finanzielle Mittel vorhanden sind, können wir nach der Frist den Bewerbungszeitraum noch einmal öffnen. In einem solchem Fall informieren wir euch per E-Mail.

Wie sieht der Bewerbungsprozess aus?

1. Schritt: Interne Vor-Bewerbung auf den Austauschplatz 

Vor-Bewerbung beim International Office (Fristen: siehe oben) mit folgenden Dokumenten als Scan/Foto ausschließlich per E-Mail an international(at)  burg-halle.  de:

  • Bewerbungsformular, Hinweis: Bitte auf dem Bewerbungsformular genau angeben, für welchen Studiengang die Bewerbung ist (Name wie auf der Internetseite der Partnerhochschule). 
  • Begründung / Motivation / Erklärung Sprachkenntnisse (Vordruck
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Kopie des Personalausweises

Achtung: bei manchen Partnerhochschulen ist eine Bewerbung nur in bestimmten Studiengängen möglich, siehe Hinweise in der Übersicht (rechts im Downloadbereich) der Partnerhochschulen. 

2. Schritt: Auswertung vom International Office

Das International Office prüft, ob eure Bewerbung die formalen Anforderungen erfüllt. Dies sind vor allem relevante Sprachkenntnisse, sowie ein plausibles Vorhaben und die Wahl eines passenden Studienangebotes. Falls ihr die Voraussetzungen erfüllt und der Platz zum Zeitpunkt der Bewerbung noch verfügbar (nähere Informationen zur Vergabe der Plätze der Partnerhochschulen findet ihr nachfolgend) ist, bekommt ihr per E-Mail „grünes Licht“ vom International Office.

3. Schritt: Befürwortung durch Professor*in eures Studienganges

Bitte holt die Befürwortung ein und sendet diese per E-Mail an international(at)  burg-halle.  de – danach ist eure interne Vor-Bewerbung vollständig. Der Austauschplatz wird nun für euch reserviert.

Sollte die Befürwortung nicht erteilt werden oder Zweifel bestehen, geben wir den Austauschplatz wieder für die Allgemeinheit frei.

4. Schritt: Nominierung

Das International Office meldet der Partnerhochschule, dass ihr euch bewerben werdet nach interner Vor-Bewerbung:

  • Nominierung seitens des International Office abwarten (Email).
  • Eine Nominierung bedeutet keine automatische Zusage an der Partnerhochschule. Wir erwarten eine Bestätigung der Partnerhochschule, ggf. mit Hinweisen zur Bewerbung dort.

5. Schritt: Bewerbung an der Partnerhochschule

Nun erfolgt die selbständige Bewerbung an der Partnerhochschule. Bitte informiert euch auf der Webseite der Partnerhochschule über die Bewerbungsmodalitäten (Frist und verlangte Dokumente). Die Bewerbungsfrist der Partnerhochschulen liegt einige Wochen nach der internen Vor-Bewerbung und ist an jeder Einrichtung verschieden. Bitte beachte, dass es leider auch bei erfolgreicher interner Vor-Bewerbung nie eine Garantie gibt, dass deine Bewerbung an der Partnerhochschule angenommen wird.


Für wie viele Partnerhochschulen kann ich mich bewerben?

Du kannst dich für eine Partnerhochschule bewerben. Bitte beachte, dass es nie eine Garantie gibt, dass deine Bewerbung an der Partnerhochschule erfolgreich ist. Hochschulen lehnen teilweise Bewerber*innen ab.

Folgende Ausnahmen sind vorgesehen:

  • Wenn uns bekannt ist, dass in den letzten Jahren an einer Partnerhochschule äußerst viele Bewerber*innen (mehr als die Hälfte) abgelehnt wurde lassen wir einen Zweitwunsch zu. Dieser kann erst nach Ablauf des internen Bewerbungszeitraumes aus den noch verfügbaren Plätzen gewählt werden.
  • Wenn es nach der Nominierung eine negative Rückmeldung der Partnerhochschule gibt. In diesem Fall könnt ihr aus den noch verfügbaren Plätzen eine Alternative wählen.

Wie erfolgt die Vergabe der Plätze der Partnerhochschulen? 

Es ist wichtig, dass ihr euch frühzeitig mit dem Angebot der Partnerhochschulen beschäftigt und bereits vor dem Bewerbungszeitraum notwendige Informationen recherchiert. So könnt ihr bereits zu Beginn des Bewerbungsfensters die notwendigen Informationen (Vorhaben / Motivation / Sprachkenntnisse) für die interne Vor-Bewerbung einreichen. Gleichzeitig verhindern wir, dass ihr euch auf unpassende Austauschziele bewerbt (zum Beispiel, weil notwendige Sprachkenntnisse nicht vorhanden sind oder das Studienangebot nicht geeignet ist).

Die Vergabe erfolgt folgendermaßen:

  • Pro Partnerhochschule ist in der Regel ein Platz pro Semester verfügbar. Wir vergeben diese Plätze nach Zeitpunkt der eingegangenen Bewerbung. Student*innen, die sich frühzeitig mit dem Angebot der Partnerhochschule beschäftigen und ein schlüssiges Vorhaben entwickelt haben, werden also belohnt. Spontane „Last Minute“ Bewerbungen am Ende der Bewerbungsfrist sind somit auf beliebte Partnerhochschulen nicht mehr möglich.
  • Nach Eingang der Bewerbung prüfen wir, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind (Sinnhaftigkeit des Vorhabens, schlüssige Motivation, passendes Studienangebot, notwendige Sprachkenntnisse).
  • Wenn diese erfüllt sind, reservieren wir den Platz für euch und bitten um die Befürwortung der*des BURG-Professor*in eures Studienganges. Nach Eingang der Befürwortung vergeben wir den Platz an euch. Wenn die Befürwortung nicht erteilt wird oder Zweifel seitens der*des Professor*in gegeben sind, geben wir den Platz wieder für die anderen Student*innen frei.
  • Dennoch ist es nicht so, dass die Person den Platz bekommt, die am ersten Tag der Bewerbungsfrist extrem früh die Unterlagen einreicht. Wenn mehre Bewerbungen an einem Tag in kurzem Abstand eingehen (zum Beispiel direkt nach Öffnung des Bewerbungsverfahrens), losen wir aus und der Zufall entscheidet.
  • Wenn euer Platz nicht mehr verfügbar ist, erhaltet ihr direkt eine Rückmeldung und könnt eine Alternative einreichen. Diese können wir für euch reservieren und ihr bekommt ein bis zwei Tage Zeit, eine neue Begründung einzureichen.
  • Wir werden an dieser Stelle die Hochschulen aufzählen, an denen kein Platz mehr verfügbar ist. Diese Information aktualisieren wir so oft, wie möglich:
    • Hochschulen werden fortlaufend aufgezählt nach Beginn des Bewerbungszeitraumes.
  • Mit diesem Verfahren wird die frühe und umsichtige Planung eines Auslandssemesters belohnt und als zentrales Kriterium herangezogen, anstelle von Studienleistungen oder anderen „harten“ Bewertungsmaßstäben. Gleichzeitig wird eine Verlosung, bei der nur der Zufall entscheidet, zum großen Teil umgangen und qualitative Kriterien (Motivation, Vorhaben, Sprachkenntnisse) einbezogen. Eine Vorauswahl pro Hochschule mit Kriterien wie dem Notenspiegel erfolgt nicht mehr.

 

Was sind die Schritte nach der Bewerbung an der Partnerhochschule?

Du solltest nach einigen Wochen eine Rückmeldung seitens der Partnerhochschule bekommen. Bitte leite diese an das Akademische Auslandsamt weiter.


Welche Sprachkenntnisse muss ich mitbringen?

Du musst ausreichende Kenntnisse (Niveau B2) der Unterrichtssprache haben. Bei vielen unserer Partnerhochschulen reichen gute Englischkenntnisse aus. Bitte beachte jedoch, dass an den Partnerhochschulen in Mexiko und Kuba exzellente Spanischkenntnisse mit Zertifikat Voraussetzung sind.


Muss ich während meines Auslandssemesters Studiengebühren bezahlen?

Nein, durch den bilateralen Partnerschaftsvertrag musst du keine Studiengebühren an der Partnerhochschule zahlen.


Werden meine im Ausland erbrachten Leistungen an der BURG anerkannt?

Im Normalfall ja, bitte halte aber unbedingt Rücksprache mit deinen zuständigen BURG-Professor*innen!


Muss ich ein Urlaubssemester einreichen?

Es wird empfohlen, ein Urlaubssemester einzureichen, da dir das Auslandssemester dann nicht als Fachsemester und somit nicht auf die Studiendauer angerechnet wird.


Brauche ich ein Visum?

Generell ist es bei einem Auslandsstudium außerhalb Europas in jedem Fall notwendig, ein Studienvisum zu beantragen. Für manche Länder außerhalb Europas wird bereits zur Einreise ein Visum benötigt. Bitte informiere dich rechtzeitig auf der Webseite des Auswärtigen Amtes und der Vertretung des entsprechenden Landes. In den meisten Fällen wird das Studienvisum von Deutschland aus rechtzeitig vor Abreise bei der Vertretung des Landes (Botschaft oder zuständiges Konsulat) beantragt. Bitte kümmere dich direkt nach Zusage der Partnerhochschule selbstständig um das Visum, da der Prozess längere Zeit dauern kann und Unterlagen von dir zusammengestellt werden müssen. 


Kann ich mich für ein Stipendium bewerben?

Ja, du kannst dich nach der Bewerbung an der Partnerhochschule bei uns im International Office für das Promos-Stipendium bewerben.

 

Förderung für ein Auslandssemester außerhalb Europas

Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden (PROMOS) 

Eine Förderung in diesem DAAD-Programm ist von einem bis zu sechs Monaten möglich. Es werden Teilstipendien oder Reisekostenpauschalen nach festgelegten DAAD-Sätzen vergeben. Promos ist mit Auslandsbafög kombinierbar. Aufgrund der hohen Anzahl an Bewerbungen bei begrenzten Mitteln ist meist nur eine Förderung für einen Teil des Aufenthaltes möglich.

Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt beim Autor.

Die Bewerbungsunterlagen sind an das Akademische Auslandsamt zu richten, Bewerbungsschluss ist jeweils:

  • der  1. Februar für Auslandsaufenthalte im SoSe
  • der  1. Juni für Auslandsaufenthalte im WiSe

Einzureichende Unterlagen (ausschließlich digital per E-Mail / We-Transfer, Burg Box oder Ähnliches) digital an international@burg-halle.de zu senden:

  • Bewerbungsformular PROMOS-Stipendium für einen Studienaufenthalt (PDF)
  • Gutachten zur Förderung durch ein PROMOS-Stipendium (PDF) (bitte mindestens zwei Wochen vor Bewerbungsfrist bei Professor*in anfragen)
  •  Lebenslauf
  •  Motivationsschreiben / Projektbeschreibung / Stand der Vorbereitung
  •  Leistungsübersicht über bisheriges Studium
  •  Portfolio 
  •  Nachweis / Erklärung zu Sprachkenntnissen der Landes- / Arbeitssprache
  •  Kopie des Personalausweises
  •  Zusage der Partnerhochschule (Hinweis: sollte diese noch nicht vorliegen ist ein Nachreichen möglich)

Auswahlprozedere und Vergabekriterien

Vergabekriterien:

  • Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen (Grundvoraussetzung)
  • Obligatorisch laut DAAD:
    • Bisherige Studienleistungen (nachgewiesen durch Leistungsübersicht; 25 %)
    • Sinnhaftigkeit des Aufenthaltes (abgeleitet aus Motivationsschreiben + Beurteilung; 15 %)
    • Sprachkenntnisse (abgeleitet aus Nachweis; 5 %).
  • Weitere Kriterien:
    • Beurteilung durch Lehrenden (nachgewiesen durch Gutachten; 20 %)
    • Stand der Vorbereitung / Motivation (abgeleitet aus Motivationsschreiben; 15 %)
    • Künstlerische bzw. gestalterische Leistungen und Eignung (abgeleitet aus Qualität des Portfolios; 15 %)
    • Eigeninitiative / Engagement / Werdegang (abgeleitet aus Lebenslauf; 5 %).
  • Diversität:
    • In Bezug auf benachteiligte Gruppen orientieren wir uns am Erasmus-Programm (Behinderung / chronische Krankheit, Studierende mit Kind(ern), Erstakademiker*innen, Erwerbstätigkeit). Daher fragen wir die Zugehörigkeit zu einer der Gruppen in der Bewerbung für das Auslandssemester ab.
    • Bei Erfüllung der Kriterien (s. o.) für das Stipendium sollen Bewerber*innen mit entsprechendem Hintergrund in jedem Fall mit einer Förderung bedacht werden. Im Zweifelsfall (Entscheidung zwischen zwei Kandidat*innen) würden wir die Zugehörigkeit zur Zielgruppe beachten.
    • Die Bewerber*innen erhalten eine besondere Beratung bei der Vorbereitung sowie während des Aufenthaltes, sofern benötigt und gewünscht.
    • Wir erfragen auch den Werdegang der Studierenden und berücksichtigen diesen, um ein Gesamtbild für die Bewerbung zu bekommen. Wenn Studierende zur definierten Zielgruppe mit Benachteiligung gehören, wird dies als Kriterium ohne Gewichtung bei der Vergabe der Stipendien berücksichtigt (z. B. bei gleicher Eignung höhere Förderung).
    • Die sozio-ökonomische Lage (Finanzierung des Aufenthaltes) wird einbezogen, um ein Gesamtbild der Bewerbung zu erhalten. Die Studierenden machen Angaben zu ihrer finanziellen Situation im Bewerbungsformular. Wir berücksichtigen einen sehr geringen finanziellen Spielraum (das Fehlen anderer Finanzierungsquellen für den Auslandaufenthalt) bei der Vergabe der Stipendien.
    • Schwerpunkt liegt auf der Vermeidung unbewusster Diskriminierung. Name, Geschlecht, Nationalität, Foto und Alter werden vollkommen außer Acht gelassen. Fotos werden nicht gefordert und die anderen Angaben nur, um später in Unterlagen für die Förderakte korrekte Angaben zu machen.

Kommission:

  • Die Auswahl der Bewerbungen erfolgt durch eine Kommission der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle. Diese besteht aus Vertreter*innen beider Fachbereiche,  des Rektorates, des Akademischen Auslandsamtes und Dezernent*in für Studentische und Akademische Angelegenheiten. 
  • Nach Einreichung der Unterlagen soll die Entscheidung innerhalb von sechs Wochen getroffen und mitgeteilt werden.
  • Hinweis zu Diversität: Die Auswahlgruppe setzt sich so zusammen, dass kein Bereich überrepräsentiert ist. Sie besteht aus beiden Geschlechtern und liefert Sichtweisen aus Hochschulleitung, Verwaltung und beiden Fachbereichen. Wir beziehen die Meinung einer Person mit ausländischer Staatsbürgerschaft mit ein. Die Dezernentin ist auch Geleichstellungsbeauftragte und liefert so diesen Blickwinkel für das Auswahlverfahren. Es ist auch ein Mitglied mit LGBT-Orientierung vertreten. So wird eine möglichst diverse Sichtweise auf die Bewerbungen gewährleistet.

Hinweise für Student*innen mit Behinderung (GdB ab 50) oder chronischer Erkrankung.

Die Förderung von Internationaler Mobilität im Rahmes des Erasmus-Programms

Ab der Erasmus-Programmgeneration 2021-2027 ist es möglich, mit einem kleinen Teil des Budgets Aufenthalte an Hochschulen außerhalb der Erasmus-Programmländer zu fördern. Die Höhe der Förderung beträgt 700 Euro pro Monat, Reisekosten werden ab 2024 erstattet (ggf. mit Aufschlag auf die Pauschale für nachhaltiges Reisen). Zuschläge für Sonderförderung sind möglich. Die Pauschalen sind hier einsehbar.

Notwendig für diese Förderung ist der Abschluss von Erasmus-Rahmenverträgen mit den Hochschulen. Die Partnerhochschulen müssen sich zu den Grundsätzen der Europäischen Hochschulcharta bekennen und diese umsetzen (z. B. ECTS-System, automatische Anerkennung, Digitalisierung etc.). Für unsere Partnerhochschulen ist dies in der Regel nicht möglich, sodass keine Erasmus-Verträge geschlossen werden können und eine Förderung durch das Erasmus-Programm entsprechend nicht möglich ist.

Eine Ausnahme stellt ein Aufenthalt an der Bezalel Academy Jerusalem dar. Hier ist testweise eine Förderung über Erasmus möglich, insofern die Mittel für die übrigen Erasmus-Aufenthalte ausreichend sind. In diesem Fall wird das International Office der*dem Student*in alles Notwendige für die Förderung mitteilen. 

Sollte es zu einem Ausbau dieser Fördermöglichkeit kommen und diese an weiteren Hochschulen außerhalb der Erasmus-Programmländer in Zukunft möglich werden, erfolgt die Information an dieser Stelle der Webseite. Bis dahin ist das PROMOS-Stipendium weiterhin die passende und mögliche Förderung, auf welche Studierende sich bewerben können.

Nachhaltiges Reisen und Verhalten im Ausland:

Wir ermutigen auch bei weit entfernten Zielen zu prüfen, ob es eine Möglichkeit für ein nachhaltiges Verkehrsmittel (z. B. Zug, Bus oder Fahrgemeinschaft) gibt. Eventuell ist dies auch für einen Teil der Strecke möglich. In unserem Green-Travel-Guide und unserer Information können Anregungen gefunden werden. Allgemeine Informationen zum Grünen Reisen können dieser Broschüre des DAAD sowie diesem Handbuch entnommen werden. Das Portal Green Erasmus bietet Anregungen zur Umsetzung eines umweltbewussteren Austausches. 

Hinweise zur aktuellen Lage (COVID19): 

Bitte beachtet, ob zum Zeitpunkt von Ausreisewünschen eine Reisewarnung ins Zielland weiter besteht bzw. für welche Länder diese vorliegt.

Im Falle einer weiterhin / erneut geltenden Reisewarnung soll durch die Vergabe eines PROMOS-Stipendiums nicht zu einer Ausreise ermutigt werden. Daher wird vor Ablauf der Reisewarnung in keinem Fall ein Stipendium ausgezahlt – auch wenn eine Zusage vorliegen sollte. Eine Förderzusage wird nur unter der Einschränkung gegeben, dass die Reisewarnung bis Semesterbeginn aufgehoben wird.

Bitte beachtet die Hinweise der Partnerhochschulen, ob eine Einreise möglich sein wird. Es könnte auch hier kurzfristig zu Absagen kommen.

Bitte beachtet ebenso die Sicherheitshinweise des DAAD. Bitte lest diese aufmerksam durch und trefft die genannten Vorbereitungen.

Tragt euch im Falle einer Ausreise in die Krisenliste das Auswärtigen Amtes (ELEFAND) ein.

Im Fall einer Ausreise ist es äußerst wichtig, für ausreichend Krankenversicherungsschutz zu sorgen. PROMOS-Stipendiat*innen können die DAAD-Gruppenversicherung nutzen. Es handelt sich um eine kombinierten Kranken-, Pflegepflicht-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Andernfalls muss der Versicherungsschutz durch den Erwerb privater Versicherungen gewährleistet werden.

PROMOS wird gefördert vom DAAD aus Mitteln des BMBF.

Ansprechpartner

Bernhard Frank Lange
International Office
Campus Design, Kutscherhaus
Neuwerk 7a, 1. OG
T: +49(0)3457751555
international(at)  burg-halle.  de

Sprechzeiten

Nach Vereinbarung.

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