Voraussetzungen für die Zulassung
Promotionsstudiengang Kunstwissenschaften
Wer die formalen Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren erfüllt (s. § 3 der Promotionsordnung) und die Anfertigung einer Dissertation beabsichtigt, muss vor der Zulassung zum Promotionsverfahren beim Fachbereich Kunst einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in stellen.
Ein Antrag auf Annahme als Doktorand*in kann jederzeit gestellt werden.
Voraussetzung für die Annahme als Doktorand*in ist die Zusage eines*einer Professor*in einer wissenschaftlichen Disziplin im Fachbereich Kunst, das Dissertationsvorhaben zu betreuen. Um darüber ins Gespräch zu kommen, ist der Betreuer*in ein mindestens 10-seitiges Exposé vorzulegen, welches in Folge auch dem Promotionsausschuss zugestellt wird.
Das Exposé sollte Folgendes enthalten:
- Erläuterung der Frage-/Problemstellung
- Darlegung des Forschungsinteresses und etwaiger Vorarbeiten
- Forschungsstand (in der gewählten und ggf. benachbarten Disziplinen)
- Forschungsbedarf, Relevanz für das Fachgebiet
- Arbeitshypothese(n)
- Methodik
- Vorläufige Gliederung
- Bibliographie
- Zeitplan
Im nächsten Schritt müssen das Exposé und ein Curriculum Vitae dem Promotionsausschuss vorgelegt werden. Der Ausschuss tagt jedes Semester einmal.
Dem Promotionsausschuss gehören an:
- Prof. Dr. Nike Bätzner
- Prof. Dr. Veronica Biermann (Vorsitzende)
- Prof. Dr. Sara Burkhardt
- Dr. Ana Hupe
- Prof. Tobias Hantmann
- Vertretungsprof. Dr. Angelika Seppi
Der Antrag auf Annahme als Doktorand*in ist nach positiver Entscheidung durch den Promotionsausschuss unter Verwendung des entsprechenden Formblattes schriftlich an die Dekanin bzw. den Dekan des Fachbereichs Kunst zu richten.
Der Antrag muss Folgendes enthalten:
- das Thema der geplanten Dissertation
- Angabe des*der wissenschaftlichen Betreuer*in der Dissertation
- Kopien aller Zeugnisse über die erreichten Studienabschlüsse (mit Vorlage der Originale, die Kopien verbleiben an der Hochschule)
- eine Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg der*die Bewerber*in sich bereits an einer anderen Hochschule einem Promotionsverfahren unterzogen bzw. als Doktorandin bzw. Doktorand beworben hat
- eine Erklärung des*der Bewerber*in über bestehende Vorstrafen und anhängige Ermittlungsverfahren
Weitere Informationen zur Antragstellung erteilt das Studiendezernat.
Information und Anmeldeformulare für die Zulassung
Promotionsordnung des Fachbereichs Kunst (PDF)
Antrag auf Annahme als Doktorand*in im Fachbereich Kunst
Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren im Fachbereich Kunst
Ansprechpartner*in Studiendezernat
Dezernat für Studentische und Akademische Angelegenheiten
T +49 (0)345 7751 532
F +49 (0)345 7751 517
E-Mail: studinfo(at)burg-halle.de
Standorte
Campus Design, Neuwerk 7, 06108 Halle (Saale)
Schleifweg 6, 06114 Halle (Saale)
Hermes-Gebäude, Hermesstraße 5, 06114 Halle (Saale)