Voraussetzungen für die Zulassung

Promotionsstudiengang Kunstwissenschaften

Wer die formalen Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren erfüllt (s. § 3 der Promotionsordnung) und die Anfertigung einer Dissertation beabsichtigt, muss vor der Zulassung zum Promotionsverfahren beim Fachbereich Kunst einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in stellen.

Ein Antrag auf Annahme als Doktorand*in kann jederzeit gestellt werden.

Voraussetzung für die Annahme als Doktorand*in ist die Zusage eines*einer Professor*in einer wissenschaftlichen Disziplin im Fachbereich Kunst, das Dissertationsvorhaben zu betreuen. Um darüber ins Gespräch zu kommen, ist der Betreuer*in ein mindestens 10-seitiges Exposé vorzulegen, welches in Folge auch dem Promotionsausschuss zugestellt wird.

Das Exposé sollte Folgendes enthalten:

  • Erläuterung der Frage-/Problemstellung
  • Darlegung des Forschungsinteresses und etwaiger Vorarbeiten
  • Forschungsstand (in der gewählten und ggf. benachbarten Disziplinen)
  • Forschungsbedarf, Relevanz für das Fachgebiet
  • Arbeitshypothese(n)
  • Methodik
  • Vorläufige Gliederung
  • Bibliographie
  • Zeitplan

Im nächsten Schritt müssen das Exposé und ein Curriculum Vitae dem Promotionsausschuss vorgelegt werden. Der Ausschuss tagt jedes Semester einmal.

Dem Promotionsausschuss gehören an:

  • Prof. Dr. Nike Bätzner
  • Prof. Dr. Veronica Biermann (Vorsitzende)
  • Prof. Dr. Sara Burkhardt
  • Dr. Ana Hupe
  • Prof. Tobias Hantmann
  • Vertretungsprof. Dr. Angelika Seppi

Der Antrag auf Annahme als Doktorand*in ist nach positiver Entscheidung durch den Promotionsausschuss unter Verwendung des entsprechenden Formblattes schriftlich an die Dekanin bzw. den Dekan des Fachbereichs Kunst zu richten.

Der Antrag muss Folgendes enthalten:

  • das Thema der geplanten Dissertation
  • Angabe des*der wissenschaftlichen Betreuer*in der Dissertation
  • Kopien aller Zeugnisse über die erreichten Studienabschlüsse (mit Vorlage der Originale, die Kopien verbleiben an der Hochschule)
  • eine Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg der*die Bewerber*in sich bereits an einer anderen Hochschule einem Promotionsverfahren unterzogen bzw. als Doktorandin bzw. Doktorand beworben hat
  • eine Erklärung des*der Bewerber*in über bestehende Vorstrafen und anhängige Ermittlungsverfahren

Weitere Informationen zur Antragstellung erteilt das Studiendezernat.

 

Ansprechpartner*in Studiendezernat

Dezernat für Studentische und Akademische Angelegenheiten
T +49 (0)345 7751 532
F +49 (0)345 7751 517
E-Mail: studinfo(at)burg-halle.de

Standorte

Campus Design, Neuwerk 7, 06108 Halle (Saale)
Schleifweg 6, 06114 Halle (Saale)
Hermes-Gebäude, Hermesstraße 5, 06114 Halle (Saale)