Personalrat der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle

Herzlich Willkommen auf der Seite des Personalrates der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle. Hier finden Sie einen Überblick, was der Personalrat macht, wen er vertritt und wie bzw. wo Sie den Personalrat erreichen können.

 

Der Personalrat wird alle fünf Jahre neu gewählt und setzt sich derzeit aus sieben Mitgliedern zusammen. Die Arbeit des Personalrats wird nach dem Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt  (PersVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 2004 geregelt. An den Personalrat können sich alle angestellten Mitglieder der Hochschule wenden inklusive aller studentischen Beschäftigten. Wir überprüfen die Einhaltung von Tarifen, Gesetzen und Dienstvereinbarungen und können Sie in diesem Rahmen gegenüber der Hochschulleitung, den unmittelbaren Leitungskräften und Kolleg*innen vertreten.

Gibt es Konflikte, Fragen, Hinweise oder Anregungen  wir beraten, helfen und unterstützen Sie gerne! Dabei sind alle Gespräche vertraulich und unterliegen gem. §10 Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt der Schweigepflicht.

Kontakt
Da wir die Personalratsarbeit neben unserer eigentlichen Tätigkeit hier im Hause machen, gibt es keine festgesetzten Sprechzeiten. Sie können uns aber jederzeit an unseren persönlichen Arbeitsplätzen aufsuchen oder uns per Email kontaktieren pr(at)  burg-halle.  de. Wir werden alle Ihre Anfragen und Nachrichten schnellst möglichst beantworten.

Aufgaben
Für die Wahrnehmung der Arbeitnehmer*innenrechte hat der Gesetzgeber den Personalräten bestimmte Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte im Landespersonalvertretungsgesetz an die Hand gegeben.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Personalrats gehören die Überwachung:

  • der geltenden Gesetze und Verordnungen,
  • der Tarifverträge,
  • der Dienstvereinbarungen und anderer Bestimmungen, die den Arbeitnehmer*innen Rechte einräumen sowie
  • Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegennehmen und weiterleiten

Darüber hinaus hat der Personalrat Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte bei zahlreichen Maßnahmen der Dienststelle:

  • Einstellungen und Eingruppierung
  • Nicht nur vorübergehende Übertragung einer Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren oder niedrigeren Vergütung oder Lohngruppe entspricht
  • Eingruppierungen
  • Versetzungen
  • Umsetzungen
  • Kündigungen
  • Änderung des Arbeitsvertrages
  • Nebenabreden zum Arbeitsvertrag
  • Versagung oder Widerruf von Nebentätigkeit
  • Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus
  • Planung, Gestaltung und Änderung der Arbeitsplätze und der Arbeitsorganisation
  • Festlegung der Arbeitsinhalte und des Arbeitsumfanges
  • Änderung von Tätigkeitsbeschreibungen
  • Arbeitszeitregelungen
  • Aufstellung von Urlaubsplänen (Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs, wenn zwischen den Beteiligten kein Einverständnis erzielt wird)
  • Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen

Standort

Medienzentrum
Neuwerk 1
06108 Halle (Saale)
Raum 310 (Glasbau, Obergeschoss)

Postadresse

Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
Personalrat
Neuwerk 7
06108 Halle (Saale)

Kontakt

T +49(0)345 7751-921
F +49(0)345 7751-900
pr(at)  burg-halle.  de