Gustav-Weidanz-Stiftung

nichtrechtsfähige Stiftung an der Hochschule

Satzung der Stiftung (Auszug)

Die Stiftung führt den Namen Gustav-Weidanz-Stiftung. Sie ist eine nichtrechtsfähige Stiftung in der Verwaltung der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle. Der Stiftung liegt das Testament von Professor Gustav Weidanz vom 01.05.1964 zu Grunde, in dem er die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle zu seiner Erbin eingesetzt hat. 


Der Zweck der Stiftung ist die Förderung junger Bildhauerinnen bzw. Bildhauer in der Bundesrepublik Deutschland. Der Stiftungszweck soll erreicht werden durch die Verleihung eines Gustav-Weidanz-Preises an junge Bildhauerinnen bzw. Bildhauer, die das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten und ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Die Stiftung dient steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 ff Abgabenordnung. Sie verfolgt ihre gemeinnützigen Zwecke in selbstloser Absicht ausschließlich und unmittelbar. Eigenwirtschaftliche Zwecke dürfen nicht verfolgt werden. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Stiftungszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Einziges Gremium der Stiftung ist das Kuratorium. Es beschließt über die Vergabe der Stiftungsmittel und die Nominierung der/des Preisträgerin/Preisträgers. Das Kuratorium besteht aus den Mitgliedern des Rektorates der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle sowie der/dem Direktorin/Direktor der Staatlichen Galerie Moritzburg Halle und einer/einem Professorin/Professor für Bildhauerei an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle. Die Erstgenannten sind geborene Mitglieder des Kuratoriums. Die/der Letztgenannte ist kooptiertes Mitglied und wird von den geborenen Mitgliedern für jeweils eine Preisvergabe ernannt.

Die/der Rektorin/Rektor der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle ist
Vorsitzende/Vorsitzender des Kuratoriums.

Die Kuratoren sind ehrenamtlich tätig.

Halle, den 19. Juni 2002